Gutmenschen-Mühen

Ihre Unterstützung durch den Staat und die Rechtsordnung ist nicht überwältigend.


In der Definition der FPÖ bin ich ein „Gutmensch“: Ich habe immer Flüchtlinge in unsere Wohnung aufgenommen – einen Ungarn, eine Vietnamesin, drei Rumänen, sechs Bosnier und zuletzt einen Tunesier. Ich hatte das Glück, dass weder meine erste noch meine zweite Ehefrau dergleichen unerträglich fanden und dass meine Kinder ihre Zimmer sogar recht vergnügt mit „fremdländischen“ Spielgefährten teilten.

Nach Ansicht der FPÖ sollten wir für dieses Vergnügen in Zukunft eine „Gutmenschen-Steuer“ zahlen. Um dem zu entgehen, denn demnächst wird die FPÖ wohl regieren, möchte ich einwenden, dass die Beherbergung von Flüchtlingen nicht ausschließlich vergnüglich ist – es gibt auch Schatten und Probleme.

Wir sind auf das staatliche Kursangebot angewiesen – und das ist ungeeignet, das Sprachproblem zu lösen.

Voran das allseits monierte Sprachproblem. Unser Tunesier beeindruckte uns zwar mit der Behauptung, fünf Sprachen zu sprechen – deshalb hätte der IS versucht, ihn anzuwerben und aus seiner Ablehnung resultiere seine Gefährdung – aber Deutsch war leider nicht darunter. Ich kann nicht beurteilen, wie weit der Rest seiner Story stimmt, aber zwei mir bekannte Sprachen spricht er tatsächlich. Und auch Deutsch lernte er zweifellos rasch, wenn er täglich vier Stunden Unterricht hätte – nur hat er bloß vier Stunden die Woche.
In manchen Jahren hatten wir (ich, meine Frau, unsere Kinder) genügend Zeit, unseren Flüchtlingen Deutsch im täglichen Gespräche beizubringen. Derzeit haben wir sie nicht. Wir sind auf das staatliche Kursangebot angewiesen – und das ist ungeeignet, das Sprachproblem zu lösen.

Weil allerdings fast jeder Wiener Englisch spricht, hoffte ich, dass unser Englisch radebrechender Flüchtling dennoch bald Arbeit findet, weil im Gastgewerbe bekanntlich Personalmangel herrscht. Er fand auch tatsächlich einen Gastwirt, der ihn als Abwäscher einstellen wollte. Aber der hätte, so erzählte er mir traurig, keine Beschäftigungsbewilligung für ihn bekommen.

Aus Vorarlberg ist mir zwar ein Fall bekannt, in dem ein Wirt diese Bewilligung sehr wohl erhielt. Aber in Wien gibt es mehr Arbeitslose und vor allem müssen auch Mitbewerber aus der EU dem Flüchtling vorgezogen werden.

Wäre die Politik ernsthaft um die Arbeits-Integration von Flüchtlingen bemüht, so wäre diese Frage wie in Deutschland geregelt: In Berufen, in denen Bewerbermangel herrscht, wird, wie bei Langzeitarbeitslosen, auch bei Asylwerbern nicht geprüft, ob es konkurrierende EU-Bewerber gibt – sie bekommen den Job, wenn der Arbeitgeber sie nimmt.

Wäre die Politik auch nur einigermaßen bemüht, die Unterbringung von Flüchtlingen in Privatwohnungen zu erleichtern, so hätte sie dafür längst eine eigene Rechtsform geschaffen.

Ein Flüchtling, der durch Monate keine Arbeit findet, wird trübsinnig oder kommt auf dumme Ideen. So lud unser Flüchtling, während wir auf Urlaub waren, eine tunesische Familie ein, die Wohnung an seiner statt zu benutzen (während er bei einer Freundin unterkam). Er nutzte dazu die telefonische Zustimmung unseres Sohnes, dem er erzählte, es handle sich um Mitglieder seiner Familie, die gleich wieder abreisten. Uns fragte er nicht. Heimkehrend fanden wir also plötzlich fünf wildfremde Personen in der Wohnung vor, die es dort „sehr viel schöner als bisher“ fanden und unseren Flüchtling trotz angeblicher Verwandtschaft nicht einmal mit Namen kannten.
Ich möchte zu seinen Gunsten vermuten, dass es immerhin Nachbarn waren, denen er einen Gefallen tun wollte.
Aber uns reichte es: Wir wollten uns von ihm trennen.

Das konnten wir aber nur, weil meine zweite Frau als Juristin für die Unterbringung dieses letzten Flüchtlings erstmals die Rechtsform der „Bittleihe“ (Prekarium) gewählt hatte, die die sofortige Kündigung erlaubt. Zwar ist sie damit verbunden, dass der Betreffende keinerlei Miete zahlt, obwohl er als Asylwerber Anspruch auf einen Mietzuschuss hat, aber das war für uns kein Problem. Für wirtschaftlich schlechter gestellte Gutmenschen ist es das aber sehr wohl: Mit einem entgeltlichen Mietvertrag sind sie ihrem Flüchtling drei Jahre lang ausgeliefert, denn solang muss er „befristet“ mindestens laufen.

Wäre die Politik auch nur einigermaßen bemüht, die Unterbringung von Flüchtlingen in Privatwohnungen zu erleichtern, so hätte sie dafür längst eine eigene Rechtsform geschaffen, die es ermöglicht, einen Flüchtling, den man aus Freundlichkeit zu einem weit geringeren als marktüblichen Entgelt untergebracht hat, innerhalb einer akzeptablen Frist – etwa zwei Monaten – ohne Begründung zu kündigen. Sei es, weil man mittlerweile doch auf ernsthafte Mieteinnahmen angewiesen ist, sei es, weil man sein Verhalten missbilligt.
Einfach ist es übrigens nicht einmal beim unentgeltlichen Prekarium: Als wir unseren Flüchtling abmelden wollten, brauchten wir seine schriftliche Zustimmung und eine Kopie seines Personalausweises. Andernfalls hätten wir rund sechs Monate warten müssen.
Das hat uns unser Tunesier erspart.

Wir sind trotzdem zu dem Schluss gekommen, dass wir mittlerweile wahrscheinlich zu alt sind, wieder Flüchtlinge aufzunehmen. Das Vergnügen ihnen zu helfen, ist nicht mehr ausreichend größer als der Ärger über die mangelnde Unterstützung durch die Rechtsordnung und den Staat.

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