Trump, Hofer und der VGH

Alle Wahlen in allen Ländern ließen sich aufheben, wenn man die Kriterien des VGH darauf anwendet. Sie sind unsinnig.


Meinem Kollegen Hoffmann -Ostenhoff ist wie mir die starke Parallele im Verhalten Donald Trumps und der FPÖ-Führung ins Sachen Wahl-Manipulation und die starke Differenz in der öffentlichen Reaktion aufgefallen: Donald Trump hat seine Insinuation in den USA die letzten Chancen gekostet- in Österreich machten Heinz Christian Strache und Norbert Hofer mit der exakt gleichen Unterstellung Furore.

Denn der Verfassungsgerichtshof adelte Hofers schlechtes Verlieren-Können, indem er der freiheitlichen Forderung nach Annullierung des Wahlergebnisses nachkam, obwohl er keinerlei Manipulation feststellen konnte.

Er hat der Demokratie damit – ich widerhole mich- einen Bärendienst erwiesen.
In Wirklichkeit ließen sich sämtliche Wahlgänge in den USA wie in Europa aufheben, wenn die Kriterien, die der VGH im Fall Van der Bellen anwendete, auf sie angewandt würden: Wenn die bloße Möglichkeit einer Manipulation schon zu ihrer Annullierung genügte.
Alle Länder, auch das spottende Deutschland, entpuppten sich dann nämlich als Bananenrepubliken. Denn notgedrungen setzen Wahlen, an denen Millionen Bürger teilnehmen, die Mitwirkung tausender freiwilliger Wahlhelfer wie Beamten voraus und voran bei der Briefwahl sind Form-Versehen fast ausgeschlossen. (In den USA sind die Wahlen noch viel komplexer und bieten noch viel mehr Fehler-Möglichkeiten. Dennoch ist es zwar zu Nach-Zählungen nie aber zur Annullierung einer großen Wahl gekommen)
Auf Grund der genannten technischen Voraussetzungen von Wahlen halte ich die Rechtsauslegung des VGH, dass die bloße Möglichkeit einer Manipulation zur Annullierung ausreiche mit Heinz Mayer für ein Fehlurteil. Es schadet dem Ansehen der Demokratie mehr, als es ihm angeblich genutzt hat. Denn ein großer Teil der Österreicher glaubt Straches und Hofers Vermutung einer Manipulation dadurch bestätigt.

Aber ich glaube, dass der VGH gut daran täte, seine Judikatur in einem künftigen, weniger spektakulären Fall sehr wohl den praktischen Gegebenheiten von Wahlen anzupassen.

Ich gebe zu, dass der VGH sich in einer unglaublich verzwickten Situation befand: Er hatte in der Vergangenheit in zahlreichen Fällen immer in dieser Weise entschieden, hätte also seine ständige Judikatur über den Haufen werfen müssen. Das ausgerechnet im Fall einer Anfechtung durch die FPÖ zu tun hätte Strache & Co sicher einen idealen Aufhänger für die Behauptung geliefert, dass sich alles gegen sie verschworen hätte.

So wird es ihnen, wenn Hofer die Wahl auf Grund der völlig veränderten Voraussetzungen gewinnt -seine Wähler sind durch die Möglichkeit eine “Manipulation” zu korrigieren weit motivierter, als die Van der Bellen Wähler- einen idealen Aufhänger für die Behauptung liefern, dass tatsächlich manipuliert wurde.

Leider ist das lauter vergossene Milch. Aber ich glaube, dass der VGH gut daran täte, seine Judikatur in einem künftigen, weniger spektakulären Fall sehr wohl den praktischen Gegebenheiten von Wahlen anzupassen: Nicht schon die “Möglichkeit” sondern die ausreichende Wahrscheinlichkeit einer tatsächlichen Manipulation sollte es erlauben, Wahlen erfolgreich anzufechten. (Im konkreten Fall tendierte diese Wahrscheinlichkeit gegen null, denn das Ergebnis in den umstritten Wahlkreisen entsprach exakt dem allgemeinen Briefwahl-Trend.)

P.S.: Obwohl meine Wertschätzung für Alexander van der Bellen sich insbesondere nach seinem CETA-Verhalten in Grenzen hält, werde ich auf keinen Fall versäumen, ihn wieder zu wählen. Denn das ist die einzige – leider nicht sehr erfolgsträchtige- Möglichkeit, die Österreicher davon zu überzeugen, dass die vorangegangene Wahl so korrekt wie alle österreichischen Wahlen abgelaufen ist.

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