Keine “schwerwiegende” freiheitliche Korruption

Der ehemalige FPÖ/BZÖ Minister für Infrastruktur, Hubert Gorbach kommt mit einer Diversions-Zahlung von 150.000 Euro davon, nachdem ihm die Telekom Austria 268.000 Euro,  möglicherweise als Dank für die parteiliche Formulierung eines Gesetzes zugewendet hat. Denn Staatsanwaltschaft, Oberstaatsanwaltschaft, Weisungsrat und Justizminister finden diesen Vorgang “nicht schwerwiegend”. Als Laie hätte ich gedacht, dass es kaum etwas Schwerwiegenderes gibt, als die parteiliche Formulierung eines Gesetzes zu Gunsten einer Firma.

Gorbach, der nach seinem Ausscheiden aus der Politik beruflich nicht so rasend erfolgreich war – mit den Worten “the world in Vorarlberg is too small” bewarb er sich unter internationalem Gelächter um eine internationale Funktion- erhielt diese Zuwendung nach seinem politischen Abschied im Jahr 2007. Alle Medien sahen darin ein Dankeschön dafür, dass er eine für die Telekom Austria wirtschaftlich vorteilhafte, für ihre Konkurrenten entsprechend nachteilige, “Universaldienstverordnung” durchgesetzt hatte. Ob es wirklich so war ist mangels eines Prozesses nie geklärt worden.

Um 130.000 Euro wurde ihm eine Sekretärin finanziert, 138.000 Euro behielt er für sich.

Wenn ich nicht falsch rechne, ist ihm nach Zahlung der “Diversion” somit ein wirtschaftlicher Vorteil von 98.000 Euro verblieben, denn man kann eine kostenfreie Sekretärin ja schwer als wertlos betrachten.

Es geht mir aber nicht darum, dass Hubert Gorbach unter einer höheren Bestrafung leiden sollte (vielmehr bin ich ein Anhänger von Geld- an Stelle von Haftstrafen, weil sie viel weniger menschliches Unheil anrichten) sondern es geht mir um eine Funktion, die das Strafrecht auch haben sollte: Die der Generalprävention.

Sind die genannten Gremien wirklich der Meinung, dass wir es als “nicht schwerwiegend” erachten sollen, wenn der beträchtliche Verdacht besteht dass ein Minister gesetzliche Bestimmungen zum Vorteil eines bestimmten Unternehmens erlassen hat? Wenn man solche Bestimmungen möglicherweise kaufen kann?

Ist es wirklich das, was der sehr sympathische schwarze Justizminister im Vorfeld einer neuerlichen schwarz-blauen Regierung als Umgang mit Korruption vermitteln will? Sozusagen als Wegweiser für eine allfällige Verurteilung von Karl Heinz Grasser, dem ja nicht einmal das Erlassen parteilicher Gesetze – allenfalls der Nutzung zum eigenen Vorteil-vorgeworfen werden kann? Und vor allem als Wegweiser für künftige Minister?

Wäre es nicht vielmehr genau umgekehrt Aufgabe der Justiz in einem öffentlichen Strafprozess aufzuzeigen, wie diese Art politischer Korruption abläuft? Wie sie vorbei an zuständigen Beamten möglich war? Welche politischen Verbindungen sie beflügelt haben?

In diesem Prozess hätte sie Gorbach von mir aus gerne milde, mit einer bloßen Zahlung, bestrafen können.

Obwohl auch da über die Relationen zu den Strafen für Diebe oder Einbrecher nachzudenken gewesen wäre.

Ist es wirklich “gerecht” dass jemand für einen 10.000 Euro Einbruch ins Gefängnis geht, während jemandem der ein parteiliches Gesetz herbeiführt haben könnte, letztlich ein Mehrwert von 98.000 Euro in Händen bleibt?

 

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