Dicke Luft

Die Automobilindustrie genießt in Europa Narrenfreiheit. Im Strafrecht und in der Verkehrspolitik

Dass der Wahlösterreicher Herbert Diess neuer VW-Chef wird, obwohl sein Vorgänger Matthias Müller Traum-Ergebnisse abgeliefert hat und mit einer Pension von 2.900 Euro – pro Tag – abgefertigt werden muss, dürfte wohl auch damit zusammenhängen, dass die Staatsanwaltschaft Braunschweig, die im Diesel-Skandal ermittelt, nicht ausschließen kann, dass Müller als Chef der VW-Produktionsstrategie nicht doch davon wusste, dass VW unerreichbare Abgaswerte angab und vorsätzlich Vorrichtungen einbaute, die falsche Testergebnisse liefern. Wobei das, was im deutschen Sprachraum noch immer „Skandal“ genannt wird in den USA längst präzise als das bezeichnet wird, was es ist: „Betrug,“ den zuständige Behörden als solchen qualifiziert und geahndet haben.

Die US-Justiz kommt manchmal zu grotesken Urteilen – siehe O.J. Simpson – aber sie hat weniger Respekt vor „Konzernen“. Sie brummte z.B. keineswegs nur ausländischen, sondern auch eigenen Banken im Finanzskandal dreistellige Millionen-Strafen auf; sie hatte keine Scheu, die Betrügereien der FIFA aufzurollen; und im Betrugsfall VW nahm sie selbstverständlich einen, der für die USA zuständigen VW-Direktoren in U-Haft, weil Flucht- und Verdunklungsgefahr vorlagen.

Der Mann legte denn auch sehr schnell ein Geständnis ab – was es zweifellos erleichterte, „Betrug“ festzustellen.

Gegen VW geht Deutschlands Justiz mit Glaceehandschuhen vor

 In Deutschlang war und ist „Verdunklungsgefahr“ mindestens so sehr gegeben – aber die Inhaftierung eines VW-Beteiligten war und ist undenkbar. Den Unterschied zwischen dem, was einem kleinen Betrüger passiert, der seinen Nachbarn um dreitausend Euro geschädigt hat, und dem was einem großen Betrüger nicht passiert, obwohl er Millionen Käufer geschädigt und daran Milliarden verdient hat, möchte ich Tennisspielen können- dann wäre ich Dominik Thiem.

Dieser Unterschied ist nicht nur in der EU größer als in den USA, sondern in Deutschland besonders groß. Im Grunde ist es grotesk, wie lang die deutsche Justiz braucht, um Anklage gegen VW-Verantwortliche zu erheben.

Das hat zweifellos auch mit dem US-Schadenersatzrecht, mit der Honorarordnung für Rechtsanwälte und der langen US-Erfahrung mit dem Instrument der „Sammelklage“ zu tun. In dieser Kombination stellt sie Konzerne in den USA vor Schadenersatzprobleme, über die sie in der EU getrost lachen können. Ist es für sie in den USA oft noch der relativ günstigste Ausweg, sich mit der Justiz auf eine große Zahlung zu einigen, so kann VW in der EU problemlos erklären, dass es nicht daran denkt, die Wertminderung, die jedem einzelnen Diesel-Käufer widerfahren ist, abzugelten.

Wann gibt es überall in der EU Sammelklagen?

Es ist höchste Zeit, dass die EU endlich durchsetzt, dass Verbraucher in allen Mitgliedsländern (z.B. auch Deutschland und Österreich) Sammelklagen einbringen können. Wenn Rechtsanwälte auch auf Erfolgshonorar arbeiten können, werden sie auch hier zu einem öfter genutzten Instrument werden. Zusätzlich bedarf es einer dem Geschädigten besser gesonnene Schadenersatz-Judikatur. Dass unsere Gerichte meist Sachverständige heranziehen, deren größte Arbeitgeber Versicherungen sind, müsste irgendwann als Problem begriffen werden.

Nur so kann die „Macht der Konzerne“ in der EU wenigstens in dem Ausmaß in die Schranken gewiesen werden, in dem das in den USA geschieht.

Die Nox- bzw. Feinstaubbelastung ist natürlich auch ein messbares Gesundheitsproblem, das in den USA mit niedrigeren Grenzwerten entsprechend ernster als in der EU genommen wurde. Immerhin geht das Bundesumweltamt für Deutschland von 45.000 vorzeitigen Feinstaub-Todesfällen jährlich aus. Daher war es zwingend „Fahrverbote“ rechtlich zuzulassen. Sie nach Möglichkeit abzuwenden ist zu Recht Anlass, sehr ernsthaft über unentgeltlichen öffentlichen Verkehr in Städten nachzudenken. Ich sehe z.B. wenig Grund, ihn etwa in Wien nicht durch minimal erhöhte Kommunalabgaben bzw. Nächtigungsgebühren für Urlauber zu finanzieren.

Dass es ungleich sinnvoller ist, in einer Ära niedrigster Zinsen, das U-Bahn-Netz in die nähere Umgebung zu verlängern, als Null-Defizite zu produzieren, ergänze ich nur der Ordnung halber.

Optimistisch stimmt mich in diesem Zusammenhang die TV-Diskussion der Spitzenkandidaten für die Salzburger Wahlen: keiner davon, auch nicht die Freiheitliche Marlene Svazek, äußerte sich unsachlich oder demagogisch zum aktuellen Verkehrsproblem. Parteiübergreifende Vernunft in kommunalen Fragen scheint möglich.

Die vergessene Verkehrskostenwahrheit

Es hat übrigens auch einmal ein Weißbuch der EU gegeben, das versprach, „Verkehrskostenwahrheit“ zu ermitteln und zur Grundlage der Verkehrspolitik zu machen.

Ich sehe es selten verwirklicht. Selten im Kleinen: Sonst könnte Diesel nicht, voran in Österreich, billiger als Benzin sein. Selten im Großen: Anstatt dass das Bundesverwaltungsgericht beinahe das Verbot einer dritten Flughaften-Piste bescherte, wäre es Zeit, EU-weit darüber nachzudenken, ob Flugbenzin weiter steuerbefreit sein darf. Vor allem aber darf es nicht unverändert wirtschaftlich sein, schwerste Waren über tausende Kilometer mit dem LKW statt der Bahn zu transportieren, weil weder die Straßen-Erhaltungs- noch vor allem die Luftreinhaltungs- und damit Gesundheitskosten adäquat berücksichtigt werden.

Gleichzeitig gibt es kein ausreichend funktionierendes System, um Container von Lastautos auf Waggons und von Waggons zurück auf Lastautos zu verladen. Denn der wirtschaftliche Druck auf Private, es zu schaffen, ist zu gering, und dass es der Staat als „Infrastruktur“ bereitstellt, ist gegen den Trend der Zeit, die „weniger Staat dafür mehr Privat“ zum religiösen Dogma erhoben haben.

 

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