Brief aus Brüssel

Dümmer konnte man die Kommission nicht herausfordern.

Der Brief aus Brüssel war unvermeidlich. Nicht einmal Viktor Orbán war so blöd, von einer „Obergrenze“ der Zahl der Flüchtlinge zu sprechen, deren Asyl-Ansuchen Ungarn entgegennehmen und die es aufnehmen würde – obwohl er weiterhin kaum welche aufnimmt. Reinhold Mitterlehner, der das Wort als Erster in den Mund genommen hat, weil die Bevölkerung es unbedingt hören wollte, war wenigstens noch kein zuständiger Minister. Johanna Mikl- Leitner ist es, und indem sie die Obergrenze auch noch bis aufs Komma beziffert hat, konnte man in Brüssel nicht darüber hinwegsehen – so sehr sämtliche Staatschefs der Union Verständnis für Österreichs Probleme haben und so wenig sie eine in der Praxis schleppende Abwicklung und enge Auslegung der Genfer Konvention kritisiert hätten.

Wenn es wirklich einen Juristen gegeben hat, der der Innenministerin bestätigt hat, dass ihre Maßnahme EU- und völkerrechtskonform ist, dann muss es derselbe gewesen sein, der die schwarzen Finanzminister bei der Abwicklung der Hypo-Alpe-Adria beraten hat.Man könnte allenfalls argumentieren: Österreich wollte durch einen offenen Rechtsbruch auf die Unhaltbarkeit einer Konstellation hinweisen, bei der es mit Deutschland, Schweden oder Belgien – und in Wahrheit auch Griechenland und Italien – von der EU allein gelassen wird. Aber dann hätte die Regierung es so sagen müssen. So hat auch Werner Faymann nur einmal mehr bewiesen, dass er zum Prinzen der „Krone“, nicht aber zum Regierungschef taugt.

Wie steht nun Andreas Khol, als Bewerber für ein Amt, das ihn zu Überparteilichkeit und zur Wahrung von Recht und Gesetz verpflichtet, zu dieser VP-Forderung?

Und wie agieren Andreas Khol und Rudolf Hundstorfer, wenn aus ihren eigenen Parteien Vorschläge kommen, die zwar populär, aber mit Recht und Gesetz unvereinbar sind? Da sie beide für das Amt des Bundespräsidenten kandidieren, sollte man auch ihr Verhalten unter die Lupe nehmen. Die Österreicher fürchten sich derzeit panisch vor dem „Flüchtlingsstrom“. Die ÖVP kann daher gar nicht genug betonen, wie sehr sie ihn eindämmen will und wird. So wurde in ihren Reihen erst vor Kurzem lautstark die Forderung erhoben, die Leistungen des Staates für Flüchtlinge einzuschränken – sie insbesondere nicht in den Genuss der vollen „Mindestsicherung“ gelangen zu lassen. Das ist höchst populär und hat sicher zu ihrem aktuellen Umfrage-Vorsprung vor der SPÖ beigetragen. Einziger Nachteil: Es ist, exakt wie die Forderung nach einer „Obergrenze“ für die Aufnahme von Flüchtlingen, unvereinbar mit der „Genfer Konvention“, denn darin verpflichtet sich Österreich, anerkannte Flüchtlinge wie Staatsbürger zu behandeln.

Wie steht nun Andreas Khol, als Bewerber für ein Amt, das ihn zu Überparteilichkeit und zur Wahrung von Recht und Gesetz verpflichtet, zu dieser VP-Forderung? Er sei natürlich dafür, Sozialleistungen für Flüchtlinge zu kürzen, und das sei auch rechtlich möglich, erklärte der Jurist ohne mit der Wimper zu zucken im Fernsehen.

Wähler, die meinen, dass zumindest der Bundespräsident die Gesetze nicht tagespolitischem Populismus opfern sollte, sollten sich dieses Verhalten Andreas Khols merken.

Damit zu Rudolf Hundstorfer in der gleichen Lage. Angesichts des „Flüchtlingsstroms“ fürchten die Österreicher nicht ganz zu Unrecht, dass er die ohnehin nicht rosige Lage auf dem Arbeitsmarkt noch verschärfen wird, weil zur Arbeit berechtigte anerkannte Flüchtlinge das Arbeitnehmerangebot noch erhöhen. Angesichts dieser Stimmung ist die SPÖ bemüht, sich als eine Partei darzustellen, die „Ausländern“ den Zugang zum Arbeitsmarkt tunlichst erschwert. Das hat Werner Muhm, den sonst eher besonnenen Direktor der Arbeiterkammer Wien, vergangene Woche die Forderung erheben lassen, Arbeitskräften aus den „neuen“ EU-Mitgliedsländern den Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt wieder zu erschweren: Österreichs hohe Arbeitslosigkeit sei dadurch bedingt, dass insbesondere Ungarn und Slowaken zur Arbeit nach Österreich pendelten oder von Unternehmen dieser Staaten hierher entsendet würden. Das sei daher einzuschränken.

Wie nun verhielt sich der Bundespräsidentschaftskandidat Rudolf Hundstorfer zu dieser mit EU-Recht nicht zu vereinbarenden Forderung aus seiner Partei?

Auch diese Stellungnahme Muhms war höchst populär, und wenn die SPÖ sie als Ganze übernähme, könnte sie vermutlich etwas von ihrem Umfragerückstand gegenüber der ÖVP aufholen – tatsächlich hat Burgenlands roter Landeshauptmann Hans Niessl sie sofort übernommen. Wieder hat diese Forderung nur einen Nachteil: Sie ist mit der Personenfreizügigkeit innerhalb der EU nicht vereinbar, seit die Übergangsbestimmungen, die Österreich länger als allen anderen Ländern Schutz vor Arbeitskräften aus diesen Ländern gewährten, abgelaufen sind.

Wie nun verhielt sich der Bundespräsidentschaftskandidat Rudolf Hundstorfer zu dieser mit EU-Recht nicht zu vereinbarenden Forderung aus seiner Partei? Völlig eindeutig: Sie widerspreche der Freizügigkeit und sei daher unhaltbar, erklärte er im Fernsehen. Ich gestehe, dass ich Hundstorfer eine so klare Stellungnahme in einer gerade für ihn als Gewerkschafter so heiklen Angelegenheit nicht zugetraut habe und werde mir sein Verhalten merken. Ich meine, dass das auch all die Wähler tun sollten, die der Ansicht sind, dass der Bundespräsident über den Parteien stehen und dem Recht verpflichtet sein sollte.

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