Wie man eine Regierung totschreibt

Ein seit Jahrzehnten problematisches ORF-Gesetz wird ihr ebenso zum Vorwurf gemacht wie das Zögern beim Absegnen einer “Notverordnung“.


Nach zwei Sommermonaten, in denen es keine parlamentarische Tätigkeit geben konnte, fällt Andreas Koller im Leitartikel der „Salzburger Nachrichten“ folgendes Urteil über die „Lösungskompetenz“ der Regierung Kern/Mitterlehner: „Außer Postenschacher funktioniert nichts mehr.“

Wie schon im Falle der Agenda Austria, die bei der neuen Bildungsministerin Sonja Hammerschmid schon jetzt nur „altes Wursteln“ erkennen kann, halte ich für möglich, dass Koller recht hat.

Ich melde nur meine Zweifel an den Belegen für seine Behauptung an.

Ausgangspunkt der Koller-Kritik ist die Wiederbestellung von Alexander Wrabetz. Diese Kritik wäre mir begreiflich, wenn sie dem ORF-Gesetz gälte, das seit jeher (zuletzt durch den großen Bruno Kreisky) so geschneidert ist, dass die mandatstärkste Regierungspartei ihren Kandidaten normalerweise durchbringt. Ich halte das seit jeher für einen gravierenden Nachteil und wünschte mir deutlich mehr parteiunabhängige Mitglieder des Wahlgremiums, sodass es nicht – wie im Falle Gerd Bachers – eines „Verrates“ bedarf, damit der qualifizierteste Bewerber zum Zug kommt. Aber eine Änderung des ORF-Gesetzes stand nicht einmal bei den „Salzburger Nachrichten“ ganz oben auf der Prioritätenliste – zumindest glaube ich nicht, dass man die Regierung dafür verurteilen kann, dass sie noch keinen Antrag auf Änderung des ORF-Gesetzes eingebracht hat.

Es konnte also nur vom geltenden Gesetz ausgegangen werden. Und da sehe ich eigentlich nirgends den „Postenschacher“, der Wrabetz zum Sieg verholfen hätte. Es ist der ÖVP nur nicht gelungen, anders als bei der Bestellung des Rechnungshofpräsidenten, durch das Nützen freiheitlicher Hoffnungen ihren Richard Grasl durchzusetzen. Unter den „gegebenen Bedingungen“ (Christian Rainer) war Wrabetz’ Wahl korrekt. Kollers weitere an der Regierung geübte Kritik betrifft ihre noch nicht geklärte Haltung zur „Notverordnung“ und zur „Mindestsicherung“.

In Kollers Sicht sind das „Probleme, die mit ein wenig gutem Willen rasch gelöst werden könnten“. In meiner Sicht sind es komplexe Probleme, deren Lösung äußerster Sorgfalt bedarf. Mir ist jedenfalls kein Staat bekannt, der derzeit eine geeignete „Notverordnung“ zur Lösung des Flüchtlingsproblems auf Schiene gebracht hätte – es sei denn, man identifiziert sich mit Ungarn oder Polen, die entschlossen sind, jeden Flüchtling auszusperren. In allen besonders betroffenen Ländern, von Schweden bis Deutschland, geht in dieser Frage ein kaum überwindbarer Riss quer durch Parteien und Gesellschaft.

Wie sollen die Österreicher weiterhin für Regierungsparteien stimmen, bei denen ‘außer Postenschacher nichts funktioniert‘?

Ich neige der „Notverordnung“ zu, weil sie nach außen hin signalisierte, dass Österreich streng zwischen Konventions- und Wirtschaftsflüchtlingen unterscheiden wird. Aber mindestens so verständlich ist mir die Haltung des ehemaligen Flüchtlingsbeauftragten Christian Konrad oder des Caritas-Präsidenten Michael Landau, wonach es keinen „Notstand“ darstellen kann, wenn eines der reichsten Länder der Welt pro Jahr mehr als 37.500 Flüchtlinge aufnehmen soll. Und so weit meine juristischen Kenntnisse reichen, wird es auch schwer sein, einen solchen Notstand rechtlich zu begründen, obwohl derzeit so gut wie alle Flüchtlinge in geeigneten Quartieren untergebracht sind.

Ich meine daher, dass die Regierung berechtigt etwas länger darüber diskutiert, ob sie wirklich eine Notverordnung nicht nur planen, sondern beschließen soll. Beziehungsweise: Ich wäre entsetzt, wenn die Regierung etwas so Dramatisches wie eine Notverordnung ohne ausführlichste Diskussion beschlösse.

Für ähnlich komplex halte ich die Frage der Mindestsicherung. Bei ihr sieht Koller dringendsten Handlungsbedarf, weil „die Überdehnung des Sozialstaates das Budget restlos aus den Fugen geraten lässt“. Da ist ein Hinweis auf die Größenordnung nützlich: Innerhalb des Sozialbudgets wird die Mindestsicherung selbst dann eine untergeordnete Rolle spielen, wenn die Zahl ihrer Bezieher sich verdoppelt. Ich sehe zwar auch ein Problem in ihrer Höhe – aber aus einer anderen Perspektive: Der Mindestlohn liegt zu wenig weit darüber. Er ist es, der dringend angehoben gehörte – nicht die Mindestsicherung abgesenkt. Sie einem Konventionsflüchtling nicht zu gewähren, stellt meines Erachtens ein juridisches (völkerrechtliches) Problem dar, das Kern zu Recht nicht einfach beiseite wischt. Beides, die Mindestsicherung für Flüchtlinge rasch zu reduzieren und die „Notverordnung“ rasch zu beschließen, ist zweifellos populär. Es trüge möglicherweise dazu bei, den aktuellen Abstand von SPÖ und ÖVP zur führenden FPÖ zu vermindern. Möglich ist auch, dass es ihn vergrößerte, weil die Wähler in Flüchtlingsfragen lieber zum Schmied („Daham statt Islam“) als zum Schmiedl gehen.

Zum sicheren Nutzen der FPÖ gereichen nur Texte wie die von Andreas Koller: Wie sollen die Österreicher weiterhin für Regierungsparteien stimmen, bei denen „außer Postenschacher nichts funktioniert“?

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