Österreichs Mühen im Kampf gegen Korruption

Strafverfahren, in die Regierungsparteien involviert sind, sind hierzulande extrem schwierig. Der Eurofighter-Skandal ist nicht der erste, bei dem die Staatsanwaltschaft keine sehr gute Figur macht. Ein Ausblick und ein Rückblick.

Voraus zwei Feststellungen, die mir unstrittig scheinen. Erstens: Österreich ist Hans Peter Doskozil zu größtem Dank verpflichtet. Nur seiner aus Misstrauen gegen Österreichs Justiz direkt an US-Behörden weitergeleiteten Strafanzeige ist es zur danken, dass sich der Kauf der Eurofighter zumindest erheblich verbilligen wird. Zweitens: Die maximale Verbilligung bestünde zweifellos in der – nicht ausgeschlossenen- Rückabwicklung des Kaufes, denn einen teureren, unsinnigeren Beitrag zu Österreichs Landesverteidigung als die Bestellung der Eurofighter hat es nie gegeben.

Ich bin deshalb überzeugt, dass wir ihren überraschenden Kauf –der Finanzminister der schwarz-blauen Regierung Wolfgang Schüssels, Karl Heinz Grasser mutierte erst in der Nacht vor dem Ministerratsbeschluss vom Gegner zum Befürworter – nur der besonderen Höhe der geflossenen Provision verdanken.

In seinem Vergleich mit den US-Behörden gibt der Airbus-Konzern zu, dass Provisionen von 55 Millionen Euro geflossen sind. Da aus der Doskozil-Anzeige hervorgeht, dass Österreich die Flieger um mindestens mit 183 Millionen überzahlt hat, haben wir die Provisionen tatsächlich aus der eigenen Tasche bezahlt.

In den US- Unterlagen werden sie nicht als „Bestechungsgelder gemäß US-Gesetz“ bezeichnet und erstens ist das in „Vergleichen“ nicht zwingend und zweitens theoretisch möglich: Airbus könnte einen so riesigen Betrag auch nur dafür ausgegeben haben, dass Lobbyisten lobende Artikel über den Eurofighter in Medien unterbrachten oder gegenüber Militärs, Politikern und Beamten seine Vorzüge priesen.

In der Praxis hat die Staatsanwaltschaft jetzt jede Möglichkeit, auf der Basis des US-Verfahrens zu erfahren, an wen die Gelder geflossen sind – und die Pflicht endlich energisch zu prüfen, ob davon nicht ein Gutteil als Bestechung weitergegeben wurde. (Voran indem sie prüft, ob die Empfänger die Beträge zur Gänze als ihr Einkommen verteuert haben.) Wie Justizministerin Alma Zadic in ihrem ersten Statement erwarte ich mir also doch die eine oder andere Anklage.

Österreichs Nachhinken

Ansonsten glaube ich, dass man in der EU und in Österreich dringend überlegen muss, warum große Wirtschaftsskandale – Airbus Skandal, WM-Schiebung, Dieselskandal – so viel öfter in den USA als in der EU aufgedeckt werden, und warum der Eurofighter-Skandal selbst in Italien oder England so viel früher als in Österreich zu Straf- und Schadenersatzzahlungen geführt hat.

US-Behörden haben zweifellos den Vorteil der enormen Marktmacht: Die Drohung, einem Unternehmen, bei „mangelnder Kooperation“ bei den Ermittlungen den riesigen US-Markt zu sperren, ist zweifellos sehr wirksam- aber eigentlich ist auch der EU-Markt riesig.

Es gibt also auch andere Gründe.

Während die USA Bestechung im Ausland seit jeher als Delikt ansehen, konnte man Bestechungsgelder an Ostblock – oder Dritte-Welt-Funktionäre in Österreich und der EU noch in den Achtzigerjahren von der Steuer absetzen. Ein spezieller Vorteil der US-Strafbehörden besteht darin, dass Kronzeugenregelungen dort viel länger und in viel höherem Ausmaß existieren. Nicht zuletzt sind die Amerikaner – ohne dass mir das sonderlich sympathisch wäre- nicht zimperlich beim Verhaften: Über in den USA weilende VW-Funktionäre wurde im Dieselskandal schon nach kürzester Zeit U-Haft verhängt. Hartwig Löger, Josef Pröll oder Walter Rothensteiner, deren Einbeziehung ins Casino-Strafverfahren Sebastian Kurz empört, säßen in den USA vermutlich wegen Verdunkelungsgefahr in U-Haft und müssten dort unter größter Anspannung überlegen, warum die Bestellung Peter Sidlos ein „Muss“ war.

Die (Un)Befangenheit an der Spitze

 Bei Strafverfahren, die in Regierungsparteien ausstrahlen, tat Österreich sich stets besonders schwer: Unter SP- Justizminister Christian Broda fanden sie nur ausnahmsweise statt. So berichtete profil etwa 1975, dass der Gemeindeeigene „Bauring“ in Saudi Arabien Millionen in den Sand gesetzt hatte und dass dennoch ein unerklärlicher Millionenbetrag auf das Konto einer Wiener Bank zurückgeflossen war – die Staatsanwaltschaft verzichtete auf dessen Öffnung. Als profil 1980 aufdeckte, dass Firmen, die Aufträge für das Wiener AKH erhalten wollten, Zahlungen an eine Liechtensteiner Firma entrichten mussten, plädierte die Staatsanwaltschaft für Einstellung des Verfahrens, das nur durch den Widerstand von Richtern dennoch zustande kam. Der sechsfache Mord des Club 45 Gründers Udo Proksch gelangte erst zur Anklage, als mit Egmont Foregger ein parteiunabhängiger Rechtsgelehrter zum Justizminister bestellt wurde. Nachdem er auch den VOEST-Noricum-Skandal angeklagt hatte löste die SPÖ ihn ab..

Nur während der VP-Alleinregierung Josef Klaus` wurden meiner Erinnerung nach Strafverfahren vorangetrieben, die die ÖVP belasteten: Ein Straßenbauskandal im Bauten -Ministerium und ein Korruptionsskandal um Niederösterreichs Landeshauptmann Viktor Müllner. Beides wurde vom parteiunabhängigen Rechtsgelehrten Hans Klecatsky als Justizminister gegen heftigen VP-internen Widerstand zur Anklage gebracht – und trug prompt wesentlich zur Wahlniederlage der ÖVP im Jahr 1970 bei, weil die Öffentlichkeit zwar den schwarzen Sumpf, nicht aber Klecatskys Leistung zu würdigen wusste.

Vielleicht, dass unter Alma Zadic eine sachliche Diskussion gelingt, wer an der Spitze der Staatsanwaltschaft stehen soll? Ob dort zum Beispiel an Stelle des Justizministers nicht auch jemand stehen könnte, den Richter und Staatsanwälte aus den eigenen Reihen für eine festzulegende Amtszeit in diese Funktion wählen?

 

 

4 Kommentare

  1. Was mich immer wieder stört ist dieser Euphemismus des Lobbyisten. Wenn man eine ehrliche Job-Description abgeben müsste, was bedeutet das dann anderes, als Lügen (auch Übertreibungen sind Lügen) in möglichst viele Kanäle sickern zu lassen? In der Werbung muss derartiges wenigstens gekennzeichnet sein! In der allgemeinen Auffassung wird Lobbyist jedenfalls als ehrenwerter Beruf, vertreten durch klingende Namen (nicht nur) wie Mensdorff- Pouilly, angesehen. wäre es nicht Zeit, einmal eine Liste dieser “Ehrenwerten Männer und Frauen” aufzustellen und bloßzustellen?

  2. Nimmerrichter sagt zum Staberl 😉

    Bei genauer Betrachtung des Falles von Heinz Schaden ging es da nicht um Bereicherung und Korruption. Es ist sehr wohl problematisch denn wer will noch Bürgermeister werden speziell von kleinen Orten wenn man beispielsweise wegen Verfahrensfehlern mit seinem persönlichen Besitz und der Reputation haftet und hängen gelassen wird, ins Gefängnis geht. Möglicherweise wäre das Urteil auch anders erfolgt bei anderer Farbenlehre. Ein Gnadenakt ist sehr wohl angebracht gewesen.

    1. Und wie war das beim Westenthaler? Er hat sich auch nicht bereichert und musste als ehemaliger FPÖ Politiker in den Kerker!

      Warum hat hier Heinz Fischer keinen Gnadenakt gesetzt?

      Fischer hat überhaupt ein gestörtes Verhältnis zur Justiz, man denke nur an sein skandalöses Verhalten gegenüber Simon Wiesenthal!

  3. Zu Ihrem Hinweis auf Österreichs Nachhinken bei der Bekämpfung von Wirtschaftsverbrechen: Da fällt mir doch glatt ein, dass der Altbundespräsident Heinz Fischer im vergangenen Oktober das Strafurteil gegen seinen Genossen, dem ehemaligen Salzburger SPÖ Bürgermeister Heinz Schaden, als “problematisch” bezeichnete und im vollsten Ernst von seinem Nachfolger Van der Bellen einen Gnadenakt einforderte!

    Nach der Fischer-Doktrin: Für SPÖ Parteigenossen gibt es Amnestie, alle anderen ab in den Kerker!

    Wie soll man bei einer solchen politischen Einstellung Korruption bekämpfen?

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