Eine Schlappe für den “fairen Wettbewerb”

Die aktuelle Niederlage der EU-Kommission im Rechtsstreit mit Apple und Irland wiegt schwer. Der EuGH wird kaum grundsätzlich daran rütteln können.

Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager ist die wichtigste Spitzenfunktionärin der EU: “Fairer Wettbewerb” ist die entscheidende Voraussetzung dafür, dass die wirklich besten Unternehmen – die, die die besten Produkte am effizientesten herstellen – auch den größten Erfolg haben.

Dem Einsatz der Dänin danken wir die Zerschlagung von Kartellen der Produzenten von Rolltreppen und Aufzügen, von Schienen und zuletzt von Lastwagen. Vestager genießt daher sogar so etwas wie Popularität.

Vorige Woche erlitt sie eine schwer Niederlage in ihrem bisher wichtigsten Kampf: Ein Luxemburger Gericht gab einer Klage von Apple recht, mit der sich der Konzern gegen eine von ihr veranlasste Steuernachzahlung von 13 Milliarden Euro an Irland wehrte. Sie wird zwar gegen dieses Urteil berufen und eine endgültige Entscheidung wird erst der EuGH treffen, aber sie hat nicht mehr die besten Karten.

Was verhinderte Fairness?

Zu den großen Problemen der EU zählt, dass Steuern nicht in ihre Zuständigkeit fallen. Während EU- Recht verbietet, dass ein Staat Unternehmen auch nur die kleinste Subvention- kostenlose Grundstücke, begünstigte Kredite- zuwendet, kann dieser Staat ihnen bisher problemlos günstigere steuerliche Bedingungen gewähren, obwohl die ein weit größerer Vorteil sind.

Neoliberale sehen darin einen sinnvollen “Wettbewerb der Standorte”, der nicht nur Ausbildung oder Verkehrsanbindungen, sondern eben auch die Steuergesetze umfassen soll. Ich sehe darin eine mit ” freier Markwirtschaft” unvereinbare Verzerrung des Wettbewerbs der Unternehmen.

Gelindert wird das Problem zwar dadurch, dass Staaten mit niedrigen Unternehmenssteuern schwererer gute Universitäten oder Verkehrsanbindungen bereitstellen können- aber verschärft wird es dadurch, dass voran kleine Staaten gut davon leben, auch nur einen Bruchteil der Steuern zusätzlich zu erhalten, die sie vermeiden helfen = anderen Staaten entziehen. So lebten etwa Malta oder Luxemburg lange gut und ungestört davon, sich als Steuer schonende -Länder anzubieten. Denn deren Möglichkeiten werden von einer Vielzahl von Multis- etwa auch der Telekom Austria oder der OMV- genutzt.

Ein Spezialmodell haben Holland, Belgien und Irland geschaffen: Sie ermäßigen Steuern zwar nicht generell, gestehen bestimmten Unternehmen aber in Sonderverträgen besonders günstige steuerliche Bedingungen zu, obwohl das der Idee fairen Wettbewerbs maximal widerspricht.

Margrethe Vestager ist das ein Dorn im Auge. Da die EU keine Steuer-Kompetenz besitzt, kämpft sie dagegen auf einem Umweg: Sie sieht in solchen Vereinbarungen verbotene Beihilfen und glaubte, das im Falle Irlands belegen zu können. Denn dessen Regierung hat mit dem Apple-Konzern vereinbart, dass seine irischen Vertriebs -Töchter “Apple Sales International” und “Apple Operations Europe” ihre Gewinne auf “Verwaltungssitze” verlagern dürfen- in Irland selbst fielen nur 0.005 Prozent Körperschaftssteuer an.

Vestager sieht darin eine verbotene Beihilfe im Wege einer systematischen Bevorzugung von Apple und brummte den Apple-Töchtern eine Steuernachzahlung von 13 Milliarden plus Zinsen auf.

Das Luxemburger Gericht sieht das anders. Eine systematische Bevorzugung sei nicht erwiesen; nicht einmal, dass die von den Apple-Töchtern erzielten Gewinne wirklich in Irland anfallen. Denn die wichtigsten Apple Produkte, iPhone und iPad, seien nicht in Irland entwickelt worden, sondern geistiges Eigentum des Mutterkonzerns in den USA, wo Apple sehr wohl Steuern zahlt.

Irlands Finanzminister Paschal Donohoe begrüßte die Entscheidung, die ihm rund 14 Milliarden vorenthält: “Irland hat immer klar gemacht, dass es keine spezielle Behandlung für die Apple-Gesellschaften gibt”. Ähnlich erfreut ist der Apple-Sprecher: Es sei nicht darum gegangen, wie viel Steuer Apple zu zahlen habe, sondern wo. “Wir sind stolz darauf, der größte Steuerzahler der Welt zu sein. Denn wir kennen den gesellschaftlichen Wert von Steuern.”

Vestager bezweifelt das: Was, wenn nicht Steuerminderung veranlasse Apple, sich in Irland anzusiedeln? Sie hofft, dass das auch der EuGH so sieht.

Der theoretische Durchbruch

Ich kann mir zwar vorstellen, dass er die in Irland bezahlte KöSt für zu niedrig hält, nicht aber, dass er die 13 Milliarden akzeptiert. Denn auch er wird kaum bestreiten, dass Apple in den USA sitzt und seine Produkte dort entwickelt hat. Vielmehr wird das Verfahren das Grundproblem von Steuern aufwerfen, wie die EU sie auf die Umsätze diverser digital agierender US-Konzerne verhängen will: Auch die sitzen zweifellos in den USA und ihre Systeme sind zweifellos geistiges Eigentum ihrer Gründer. Wo welche Gewinne anfallen und zu versteuern sind, wird auch der EuGH kaum festlegen können. Es wird vielmehr Vereinbarungen mit den USA brauchen, bei denen ich die EU am kürzeren Ast sitzen sehe.

Laut Financial Times hat Vestager allerdings die Möglichkeit, das Grundproblem unterschiedlicher Unternehmenssteuern zu lösen: Artikel 116 zur “Arbeitsweise der EU” erlaubt es dieser nämlich “Richtlinien” gegen Rechtsvorschriften zu erlassen, die die Wettbewerbsbedingungen auf dem Binnenmarkt verfälschen und dadurch eine Verzerrung hervorrufen.”

Wenn Vestager nachweist, dass die Vereinbarungen Irlands (Maltas, Hollands) das tun, könnte das EU- Parlament es im Einvernehmen mit dem EU-Rat abstellen. Das wäre tatsächlich ein Durchbruch- nur dass Irland nie Einstimmigkeit im EU-Rat möglich machen wird.

2 Kommentare

  1. Dann warten wir ab, wie es in den kommenden Monaten /.Jahren weitergeht, wenn es zu Massenarbeitsloigkeiten kommen wird.
    Die Geschichte wird sich keinesfalls 1:1 wiederholen. Aber lustig wird es sicher nicht …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.