Der beschämende Umgang mit Terroropfern

Im Gegensatz zur aktuellen Behauptung von Generalprokurator Wolfgang Peschorn belegt der Untersuchungsbericht zum Terroranschlag in Wien am 2. November 2020 das Versagen der Organe der Republik bei seiner Verhinderung.

Weil ein Hecht im Badesee der Gemeinde Hofstetten-Grünau einen Achtjährigen ins Bein biss, wurde Bürgermeister Arthur Rasch zur Zahlung von 14.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt – er hätte das Vorhandensein des Tiers bemerken und eine entsprechende Warnung anbringen müssen. Den Schwerverletzen und Hinterbliebenen des Terroranschlags in Wien vom 2.November 2020 wurde auf Basis des allgemeinen Verbrechensopfergesetz je 2000 Euro ausbezahlt. Eine höhere Entschädigung sei laut Generalprokurator der Republik Wolfgang Peschorn nicht möglich, ja “verboten”, weil juristisch nicht gerechtfertigt, habe der Bericht der zur Untersuchung des Anschlags von Justizministerium und Innenministerium eingesetzten Kommission doch klar gestellt, dass der Anschlag nicht durch einen Behördenfehler zustande kam.

Ich habe mir den Bericht neuerlich durchgelesen und kann dort keine solche entlastende Klarstellung finden. Allenfalls den Hinweis, dass sich die jedenfalls misslungene Überwachung des Attentäters nicht an einer bestimmten Stelle festmachen lässt. Stattdessen ausführliche Passagen, die aufzeigen, dass alarmierende Informationen jenseits jedes Zweifels vorhanden waren und nicht entsprechend bewertet und genutzt wurden.

Das Defizit lag nicht am Mangel an Informationen

So heißt es etwa an einer Stelle, an der diskutiert wird, ob eine elektronische Fußfessel sinnvoll gewesen wäre: “Aus der Perspektive des vorliegenden Falles betrachtet, hätte eine solche sogenannte „elektronische Fußfessel“–eine GPS-Überwachung –kaum zusätzliche Erkenntnisse geliefert:

Die Defizite lagen nicht an einem Mangel an Informationen, sondern an der mangelhaften Verwertung dieser Informationen. So war bekannt, dass K.F. radikale Moscheen besucht hatte; es war bekannt, dass er in die Slowakei gefahren war; er wurde auch beobachtet, als er sich mit anderen Extremisten traf. Allgemein könnte der Mehrwert einer solchen „Fußfessel“ in der Unterstützung anderer Maßnahmen liegen; sie könnte solche nur ergänzen, aber nicht ersetzen.”

Die Radikalisierung immer nur punktuell gesehen

Und an anderer Stelle: “Mit Ablauf der Probezeit ist die Aufarbeitung der Straftat und damit die Aufgabe der Justiz jedoch abgeschlossen, und die Gefahr, die vom ehemals Verurteilten auf freiem Fuß ausgeht, ist durch die Polizei (einschließlich der Nachrichtendienste) –BVT, LVT und Sicherheitspolizei– auf Grundlage des SPG bzw. des PStSG zu bekämpfen. Sobald allerdings eine polizeiliche oder nachrichtendienstliche Dienststelle Verdacht schöpft, dass eine erneute strafbare Handlung begangen wurde, ist wiederum Anlass zur Strafverfolgung gegeben und die Staatsanwaltschaft zu verständigen. Diese hat zu entscheiden, ob ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren einzuleiten ist.

In diesem Zusammenhang (zeigt sich), dass die für den Verfassungsschutz zuständigen Dienststellen –BVT und LVT Wien –die verschiedenen Kriterien, nach denen sich insgesamt die gesteigerte Radikalisierung von K. F. abgezeichnet hat, immer nur punktuell gesehen haben.”

Mehr oder weniger abgehakt

Und weiter: “K. F. war immerhin als ein wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilter „Foreign Terrorist Fighter“ bekannt und wurde dementsprechend kurz nach seiner bedingten Entlassung am 5.12.2019 für eine Risikoeinschätzung nach RADAR-iTE vorgesehen.

Tatsächlich hat das dafür zuständige LVT Wien aber erst etwa zehn Monate später eine Erstbewertung vorgelegt. In der Zwischenzeit hat K. F. Aktionen gesetzt, die eindeutig auf seine Gefährlichkeit schließen lassen; augenfällig sind vor allem seine Teilnahme an einem vom deutschen BKA angekündigten Treffen von Islamisten in Wien, das in den Kontext mit einer durchaus als anschlagbereit eingeschätzten Terrorzelle im dezentralen Netzwerk des IS gestellt wurde -und sein nur einen Tag danach versuchter Kauf von für Militärwaffen geeigneter Munition. Diese Ereignisse waren den Behörden in ihrer Gesamtheit bekannt, im Einzelnen allerdings nur bestimmten Mitarbeitern. Dennoch wurden sie vorerst nicht zusammengefasst (und) gemäß ihrer Bedeutung in die Gefahrenbewertung einbezogen. Selbst nach zwei Nachbesserungen, zu denen das BVT gedrängt hat, wurde keine Gesamtbeurteilung vorgenommen, sondern wurden die einzelnen Kriterien isoliert voneinander mehr oder weniger „abgehakt”.

Erhebliche Mängel der Bekämpfung

Auch in der abschließenden Beurteilung des BVT kann ich die “Fehlerlosigkeit” nicht entdecken: “Der Fall hat durchaus funktionierende Elemente, aber auch erhebliche Mängel der Bekämpfung terroristischer Straftaten aufgezeigt. Die Mängel bestehen allerdings nicht in fehlenden gerichtlichen oder polizeilichen Befugnissen, sondern liegen im unzureichenden Informationsaustausch zwischen allen beteiligten Stellen und in Organisationsproblemen und der Behördenkultur des Sicherheitsapparats. Um diese Schwachstellen zu beseitigen, bedarf es eines nachhaltigen politischen Willens, einer Vielzahl von Einzelmaßnahmen und eines langen Atems. Damit lässt sich die Sicherheit Österreichs wesentlich verbessern. Aber auch ein perfekt funktionierender Staat kann nicht alle Terroranschläge verhindern.”

No na. Aber diesen hätte er verhindern können. Gott sei dank hat ein Geschädigter den Rechtsweg beschritten und die Republik auf angemessenen Schadenersatz geklagt. Wenn sie ein Rechtsstaat ist, wird das Gericht sie gerade angesichts dieses Untersuchungsberichtes gewähren müssen.

4 Kommentare

  1. Großer DANK an Sie,Herr Lingens,dass Sie dieses Thema aufgegriffen haben,unsere “unabhängige” Medien Allianz diesbezüglich leider auf “Tauchstation”!

  2. Ich hab Freunden unmittelbar nach der ZIB2 (Freitag, Dittlbacher mit Peschorn) geschrieben: “Ich weiß nicht, ob ihr gerade die ZIB2 gesehen habt – Interview der Dittlbacher mit Peschorn bzgl. Opferentschädigung des Terroranschlags in Wien Nov. 2020. Die Einstellung und Haltung der Republik Österreich finde ich derart skandalös, dass mir die Worte fehlen.
    Da sind die USA wirklich ein Paradies: Da haben die Angehörigen des 9-fach Vorbestraften George Floyd, der bei einer brutalen Verhaftung ums Leben gekommen ist, 27 Millionen Dollar bekommen … und mit Flügeln – wie ein Heiliger – wurde Floyd auch noch dargestellt und im goldenen Sarg bestattet.”

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