Trump im Zoll -Notstand

Zölle wegen angeblichen Notstands zu dekretieren, war rechtswidrig. Nur wenn der Supreme Court ein Berufungsgericht desavouiert, bleibt Trump eine Mega-Blamage erspart. 

Donald Trump könnte vor seiner größten Niederlage stehen – oder der Supreme Court vor dem größten Rechtsbruch der US-Geschichte. Ein US-Berufungsgericht hat Freitag voriger Woche erklärt, Trump habe mit der Verhängung der Zölle vom 2. April seine Befugnisse überschritten und sie seien ungültig. Die Entscheidung tritt erst am 14. Oktober in Kraft, sodass Trump die Zeit hat, sie beim Supreme Court anzufechten. Sollte er Trump im Gegensatz zum Berufungsgericht Recht geben, so wäre der Rechtsbruch beispiellos. Denn das Hauptargument, mit dem Trump Zölle dekretiert hat, war immer grotesk: Die 1,2 Billionen Dollar Leistungsbilanzdefizit, dem die USA gegenüberstünden, stellten einen Notstand dar, der ihm Dekrete erlaube. Nur dass es solches Defizit seit drei Jahrzehnten und vier Präsidenten gibt, ohne dass selbst Trump in seiner ersten Amtszeit von einem Notstand gesprochen hätte.

Nun ist Trump nicht der erste Präsident, der mit Notstandsverordnungen Politik macht. Seit 1977 haben das US-Präsidenten 69-mal getan. Nur das sich diese Notstände doch irgendwo festmachen ließen. So ließ Jimmy Carter 1979 nach der Erstürmung der US-Botschaft in Teheran den Handel mit dem Iran per Notstandsdekret untersagen. George H. W. Bush nutzte das Gesetz für Sanktionen gegen Serbien im Jugoslawienkrieg, sein Sohn für Sanktionen gegen den Irak. Fast immer haben die Präsidenten ein bestimmtes Land ins Visier genommen oder den Handel mit bestimmten Gütern (etwa Diamanten) untersagt. Noch nie aber wurden per Notstand Zölle, noch dazu in globalem Maßstab, verhängt. Primär dort setzte bereits im Mai die Klage mehrerer Unternehmen und US-Bundesstaaten, darunter auch zweier republikanischer, beim US-Gerichtshof für internationalen Handel in New York an: Trump habe kein Recht, Zölle einzuführen, weil das Gesetz es dem Präsidenten nur erlaube, die Einfuhr ausländischer Produkte im Notfall zu unterbinden, nicht aber mit Zöllen zu belegen. Nur das entspreche dem „International Emergency Economic Powers Act“ von 1977, der es ihm erlaubt, Sanktionen einzuführen, wenn eine „außergewöhnliche Bedrohung der Wirtschaft oder der Sicherheit des Landes“ vorliegt. Das ist zwar vage, aber es ist schwer, daraus abzuleiten, dass sich die USA von der Schweiz derart bedroht fühlen, dass sie ihr 39 Prozent Zoll vorschreiben müssen.

Gegen dieses Urteil wehrte sich die Trump-Regierung vor dem Berufungsgericht. Dieses hob eine Blockade der Zölle, die das New Yorker Gericht verfügt hatte zwar vorerst auf, um den Fall zu prüfen, hielt die Entscheidung der unteren Instanz mit seinem nunmehrigen Beschluss aber in großen Teilen aufrecht: „Das Gesetz räumt dem Präsidenten zwar erhebliche Befugnisse ein, um auf einen ausgerufenen nationalen Notstand zu reagieren“, hieß es in der Urteilsbegründung, „aber keine dieser Maßnahmen schließt ausdrücklich die Befugnis ein, Zölle, Abgaben oder Ähnliches zu erheben.“ Das Urteil bezieht sich auf die von Trump erstmals Anfang April angekündigten länderspezifischen Zölle, die Dutzende Handelspartner der USA, darunter die gesamte EU betreffen. Nicht von der Entscheidung betroffen sind Zölle, die auf anderer rechtlicher Grundlage erlassen wurden. So erlaubt ein Gesetz dem Handelsminister, die Einfuhr von zu Gütern zu beschränken, wenn der Import den Sicherheitsinteressen der USA zuwiderläuft. Er muss dazu allerdings ein Prüfverfahren einleiten, das meist um die neun Monate dauert, weil dabei interessierte Parteien öffentlich anzuhören sind. Dieses Verfahren nutzte Trump für seine Zölle auf Stahl und Aluminium sowie Autos, auch wenn ich nicht weiß, wie die Sicherheitsinteressen gefährden – Metalle sind dagegen kriegswichtig.

Für Trump ist die Aufhebung seiner wunderbaren Zölle durch das Berufungsgericht die bisher größte juridische Niederlage und er schäumt entsprechend. Das Gericht sei verrückt, befangen und setze die Nation einer Katastrophe aus. Doch er sei zuversichtlich, dass der Supreme Court sie verhindern werde. Wenn die USA noch ein Rechtssaat sind, wird ihr Urteil zu einer Katastrophe für Trump. Das größte Risiko besteht nicht in der Teilnahme der zuletzt von Tump ernannten religiösen Richterinnen – wer gegen Abtreibung ist, kann dennoch für den Rechtsstaat sein – sondern bei zwei konservativen Richtern, deren Neigung zu Geschenkannahme altbekannt ist und in der so tiefen ideologischen Spaltung des Landes: Wenn das Richterkollegium zu dem Schluss gelangt, hier ginge es nicht um die richtige Auslegung eines Gesetze, sondern um Sein oder Nichtsein des republikanisch-konservativen Amerika, dann ist auch das ungeheuerlichste Fehlurteil denkbar.

In der Sache müsste Trump auch bei einem korrekten Urteil keineswegs voll von seinen Zöllen abrücken, er muss sie nur ordnungsgemäß und vermutlich differenziert und entsprechend langsam im Kongress durchbringen. Für die EU ist spannend, wie weit zwischenstaatliche Abkommen aufrecht bleiben, wenn sie unter dem Druck ungesetzlicher Zölle zustande gekommen sein sollten. Auch das von mir hier so oft aufgezeigte Problem, dass ihr gewaltiger Leistungsbilanzüberschuss gegenüber den USA inadäquaten Löhnen zu danken ist, bliebe bestehen: Trump könnte bei der World Trade Assoziation (WTA) und bei der EU dagegen klagen, denn beide lehnen dauerhafte Überschüsse ab. Trump müsste nur die Mühen zivilisierter Politik auf sich nehmen.

Das New Yorker Gericht hob die sonstigen Zölle jedenfalls auf und argumentierte wie folgt: Der Präsident habe die Verfassung verletzt, als er reziproke Zölle auf so breiter Front eingeführt habe. Das dürfe nur der Kongress.

 

3 Kommentare

  1. Zitat Werner Kogler:“bei uns rauchen die Köpfe, nicht die Schlotte“.
    Also ist es egal, wie hoch die Zölle sind.
    So wird in Österreich Wirtschaft verstanden.

  2. Man muss Trump Cleverness zugestehen. Er hat Fakten geschaffen, die es mit der Zeit für das Höchstgericht immer schwieriger machen, geltendes Recht zu bestätigen, d. h. die Zölle als verfassungswidrig zu erklären. Seit Januar 2025 haben die USA über 150 Mrd. an Zöllen kassiert. Pro Monat werden es 25-30 Mrd. mehr. Man weiß nicht, wann das Höchstgericht sein Urteil fällen wird, aber es ist davon auszugehen, dass zu diesem Zeitpunkt die eingenommenen Zölle 300 Mrd. deutlich überschreiten werden, möglicherweise bis zu 500 Mrd. Ein Negativurteil würde wohl bedeuten, dass die USA dieses Geld den Importeuren rückvergüten müssen. Die Entscheidungsalternativen für die Höchstrichter sind klar: entweder (a) Verfassungsrecht bestätigen und somit der Regierung eine gigantische Schadensersatzpflicht aufbürden; oder (b) diese gigantische Schadensersatzpflicht vermeiden und beim Urteil ein Auge zudrücken. Den demokratischen Richtern (3 von 9) wird die Schadensersatzpflicht relativ egal sein, solange Verfassungsrecht durchgesetzt wird. In den Schuhen der Republikaner (6 von 9) möchte ich nicht sein. Meine Erwartung ist, dass es eine – wenn auch knappe – republikanische Mehrheit geben wird. 5:4 ist am wahrscheinlichsten.

    1. Man kann Jahrzehnte auf Kosten Anderer, auf Pump leben. Aber diese Sackgasse führt mit Sicherheit in den Notstand. Es ist die Aufgabe der Politik dem Wahlvolk und nicht der Waffenlobby zu dienen. Die trumpsche Zollpolitik zeigt die Grenzen der uneingeschränkten Globalisierung auf. Jede Nation, die immer nur die billigsten Arbeitskräfte global ausbeutet, schadet der eigenen Wirtschaft und fördert der globalen Transportirrsinn. Gut, dass langsam am Schuldenabbau und am Scherbenhaufen gearbeitet wird. Der Dollar verliert an Bedeutung und die FED ebenso. Wenn das die Richter auch erkennen, wird der Notstand als solcher wahrgenommen werden. Trump ist bemüht eine sanfte Landung der Leitwährung hinzulegen. Ein Absturz des Dollars (Notstand) zieht auch die EZB in den harten Crash. Oder geht das mit Sondervermögen anders? Es wäre an der Zeit eine subsidiäre Zusammenarbeit mit den BRICS Ländern anzupeilen. Sonst kann es mit dem Weltfrieden nichts werden. Das von 193 Ländern anerkannte UN-Gewaltverbot scheitert bis dato am Vetorecht der 5 ständigen Mitglieder des UN Sicherheitsrates. Das Vetorecht abschaffen, garantiert den Weltfrieden. Der ja das Ziel der UNO ist. Da ja heute Waffen den Frirden schaffen und nicht das allseits anerkannt Gewaltverbot, ist das Leben ein einziger Notstand. Es lebe ein unabhängiger, freier Journalismus!

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