Wie gerecht ist geltendes Völkerrecht?

Trumps Venezuela-Aktion war völkerrechtswidrig. Aber Maduros Nachfolgerin öffnet die Gefängnisse und US-Investitionen bringen Jobs. Braucht das Völkerrecht eine Reform?

Als Deutschlands Kanzler Friedrich Merz nach der Kommandoaktion, mit der Donald Trump Nicolás Maduro in die USA entführte, gefragte wurde, wie er sie rechtlich einordne, nannte er dieses Thema „komplex“ und fügte an: „Maduro hat sein Land ins Verderben geführt. Die letzte Wahl wurde gefälscht…“. Meine rechtliche Zuordnung ist eindeutig: Trumps Aktion verstieß zweifelsfrei gegen geltendes Völkerreicht – aber sie war ein Segen für Venezuela. So sehe das nicht nur ich, sondern so sieht es wie Friedensnobelpreisträgerin Maria Machado die überwältigende Mehrheit der Bevölkerung. Gleichzeitig hat die Aktion mit 80 Toten (laut Venezuelas Behörden) einen relativ geringen Blutzoll gefordert und, anders als der US-Einsatz gegen Saddam Hussein, auch kein Chaos hinterlassen. Wie abgesprochen hat Maduros Stellvertreterin Delcy Rodriguez die Macht übernommen und mittlerweile eine umjubelte Generalamnestie angekündigt, die Machado einer Forderung der USA zuschreibt. Dass Rodriguez auch Trumps Forderung nach Lizenzen für US-Ölkonzerne nachkommt, schadet zwar der Optik, dürfte Venezuela aber dringend nötige Investitionen und vor allem Jobs bescheren. Ich halte es daher wie Merz für „komplex“, Trump wegen der Entführung Maduros eines groben Verstoßes gegen das Völkerrecht zu beschuldigen. (Viel mehr Kritik verdient meines Erachtens, dass er mögliche Drogen-Boote bombardieren ließ und dabei mindestens 120 Menschen umbrachte – es ist das ein klares Kriegsverbrechen.)

Der hohe Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte Volker Türk, sieht die Entführung in einem „Kommentar der anderen“ für Der Standard völlig anders:Die Militäroperation der USA in Venezuela untergräbt einen Grundsatz des Völkerrechts, der nach den Schrecken zweier Weltkriege und des Holocaust vereinbart wurde. (Sie) verstößt gegen die Souveränität Venezuelas und die Charta der Vereinten Nationen. (Sie) schadet der Architektur der internationalen Sicherheit (und) sendet das Signal aus, dass die Mächtigen tun können, was sie wollen.“ Zu Recht weist Türk auch darauf hin, dass sein Büro keineswegs blind gegenüber den von Maduro begangenen Menschrechtsverletzungen gewesen sei, sondern sie ständig angeprangert hätte: „Es ist Aufgabe der internationalen Gemeinschaft, (dagegen) die ihr zur Verfügung stehenden rechtmäßigen Instrumente… einzusetzen. Dazu können diplomatischer Druck und Investitionen in die Rechenschaftspflicht gehören. Diese Instrumente… wurden jedoch nicht wirksam eingesetzt…“.

Türk übersieht, dass „diplomatischer Druck“ bisher nur in einem einzigen Fall – Südafrika – „wirksam“ war. Im Iran verändert er seit 50 Jahren nichts, in China seit 70 Jahren. Trumps Kommandoaktion war seit Südafrika das erste und einzige Instrument, das Wirkung gezeitigt hat. Und das- ich wiederhole mich- mit wenig Blutzoll und ohne Chaos. Das ändert nichts an der Unzulässigkeit nach geltendem Völkerrecht, denn Venezuela hat die USA nicht angegriffen, so dass Maduros Entführung Teil des Rechts auf Gegenwehr gewesen wäre. Die einzige völkerrechtlich korrekte Möglichkeit hätte darin bestanden, dass die USA die Zustimmung des UN-Sicherheitsrates erhalten – nur dass Russland die mit absoluter Sicherheit durch sein Veto blockiert hätte. Die Vereinten Nationen sind leider in keiner Weise geeignet, über die Berechtigung einer Aktion zu entscheiden. Trumps Aussage, dass ihm das Völkerrecht völlig egal ist und nur seine persönlichen Moralvorstellungen seinem Handeln Grenzen setzten, ist zweifellos noch schlimmer. Aber zumindest theoretisch sollte man das Völkerrecht meines Erachtens gerechter gestalten. Dass Türk  zu Beginn seines Kommentars darauf hinweist, dass es auf Grund des Weltkriegs und des Holocaust geschaffen wurde, gibt mir die Möglichkeit, ihm die Problematik des geltenden Völkerrechts exemplarisch vor Augen zu führen: Wenn Theodor Roosevelt im November 1941 in einer Militäraktion Hitler, Göring und Goebbels eliminiert hätte, weil nachdem ihm – was in der Realität nicht der Fall war, aber durchaus möglich gewesen wäre – die Massenerschießungen von Juden an der Ostfront bekannt wurden, hätte auch er gegen heute geltendes Völkerrecht verstoßen, denn Deutschland hat den USA erst im Dezember 1941 den Krieg erklärt und sie zur Gegenwehr berechtigt. Dabei hätte eine solche Militäraktion vermutlich den Holocaust gestoppt und zig Millionen Kriegstote erspart, denn viele deutsche Generäle wollten keinen Weltkrieg und ein Teil lehnte auch die Massenerschießungen an der Ostfront ab.

Mein Hinweis ist keineswegs blanke Theorie. Die Führung des Iran hält sich derzeit nur mittels Massenerschießungen an der Macht. Ein Luftschlag der USA, der Irans Raketenbasen und das Hauptquartier der Revolutionsgarden zerstörte, tötete vermutlich weniger Menschen als die Revolutionsgarden getötet haben. Und wieder wäre die Zustimmung des Sicherheitsrats zum Eingreifen der USA wegen des sicheren Vetos Russlands und Chinas ausgeschlossen. Es diente daher meines Erachtens der Gerechtigkeit, eine Bestimmung etwa folgenden Wortlauts zu schaffen: „Eine befristete militärische Intervention in einem fremden Land ist dann mit dem Völkerrecht vereinbar, wenn sie dazu dient oder jedenfalls geeignet ist, schwerste dort stattfindende Menschenrechtsverletzungen zu unterbinden und wenn Blutzoll und Risiken der Intervention, gemessen an diesen Menschenrechtsverletzungen, ersichtlich geringer sind.“

 

 

 

 

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