Die deutsche Maut als giftiger Spaltpilz

Wenn der Europäische Gerichtshof sich der Rechtsansicht seines Generalanwalts anschließt, ist die EU ihrer Selbst-Demontage einen großen Schritt näher.

Dass der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes empfiehlt, Österreichs Klage gegen die deutsche PKW-Maut abzulehnen, scheint mir ein weiterer Schritt zur Selbst-Demontage der EU: Ein womöglich höchstgerichtlich abgesegneter Verstoß gegen ihre Werte und Ziele. Wie Professor Walter Obwexer, auf dessen Gutachten Österreichs Klage beruht, kann ich nur hoffen, dass der EuGH die Argumentation seines Generalanwalts diesmal verwirft.

Denn zu den zentralen Werten der EU zählt in den Augen all derer, die auf ein gemeinsames Europa hoffen, die Vereinbarung dass ein Österreicher, (Franzose oder Italiener) in Deutschland nicht anders behandelt wird, als ein Deutscher und umgekehrt. So können deutsche Studenten bekanntlich in Österreich ebenso ohne Studiengebühren studieren, wie österreichische Studenten, obwohl man darüber viel länger als über die deutsche Maut diskutieren könnte. Denn wie Deutschlands Autobahnen von deutschen Steuerzahlern, werden Österreichs Universitäten von Österreichs Steuerzahlern finanziert, aber darüber hinaus bedingt der deutsche Numerus clausus, dass deutschen Universitäten stets nur einem Teil seiner Studienwilligen Bevölkerung zur Verfügung stehen -es erspart sich also zu Lasten Österreichs auch Bau und Betrieb zusätzlicher Universitäten. Aber man diskutiert nicht, sondern akzeptiert gültiges EU-Recht: Deutsche Studenten werden wie österreichische Studenten behandelt und studieren hier gratis.

Dennoch meint der Generalanwalt, dass österreichische Autofahrer keineswegs wie deutsche Autofahrer behandelt werden müssen, sondern dass man ihnen eine Maut aufbürden kann, die man deutschen Autofahrern ersetzt. Er kann darin keine Diskriminierung österreichischer (holländischer, französischer) Autofahrer gegenüber deutschen Autofahrern sehen, sondern meint, dass Österreich das Diskriminierungsverbot missversteht.

Dabei widerspricht die Genese dieser Maut seiner These diametral: Horst Seehofer, der sie unter dem Namen “Ausländermaut” erfunden hat, wollte sie ja ausdrücklich Ausländern im Gegensatz zu Deutschen aufbürden. Erst als Brüssel klar machte, dass das gegen das Diskriminierungsverbot verstieße, gebar Alexander Dobrindt die Idee mit der Rückerstattung der Maut – die zur diesem Zweck in “Infrastrukturabgabe” umgetauft wurde- im Wege einer entsprechenden Verminderung der KFZ-Steuer für deutsche Autofahrer. Normalerweise nennen Juristen dergleichen eine unzulässige Umgehung. Der Generalanwalt hingegen unterstützt die Umgehung argumentativ: Deutschland hätte das Recht von jedem Nutzer seiner Autobahn eine “Infrastrukturabgabe” zu kassieren und ebenso das Recht sein KFZ-Steuersystem neu zu gestalten. Dass beide Entscheidungen gleichzeitig und offenkundig zum Zweck der Umgehung getroffen wurden stört ihn nicht.

Der selbe Generalanwalt, der die Ungleichbehandlung österreichischer und deutscher Autofahrer solcherart zulassen will, ist – wie ich meine zu Recht- der Ansicht, dass slowakische, (polnische, tschechisch) Arbeitnehmerinnen, wie sie hierzulande einen Pflege-Notstand verhindern, selbstverständlich nicht anders als österreichische Arbeitnehmer behandelt werden dürfen: dass man ihnen also kein niedrigeres Kindergeld auszahlen darf, weil ihre in der Slowakei lebenden Kinder geringere Kosten verursachen.

Ich kann rechtlich nicht verstehen, wie er gleichartige Probleme so unterschiedlich sehen kann. (Genau sowenig wie ich verstehe, dass Österreichs Regierung gegen die Maut geklagt und das unterschiedliche Kindergeld beschlossen hat.)

Daher bin ich gespannt, wie der Generalanwalt erklären wird, dass die durch die Maut so unterschiedlichen Transportkosten damit vereinbar sind, dass die EU die Gleichbehandlung von Unternehmen auf ihrem Gebiet zum Ziel hat: Wie soll ein Österreichischer Frächter mit einem deutschen Frächter konkurrieren können, wenn der seine Maut ersetzt bekommt, während der Österreicher sie zahlen muss? Was für den Frächter gilt, gilt für alle Unternehmen, die bei ihrer Tätigkeit auf Kraftfahrzeuge angewiesen sind, wie etwa österreichische (spanische, polnische) Baufirmen, die in Deutschland tätig werden. Bei jedem Großauftrag haben sie einen automatischen Kostennachteil gegenüber deutschen Anbietern

Obwexer hat Recht, wenn er behauptet, dass ein EuGH-Urteil, das den Generalanwalt bestätigte mindestens die Auswirkungen des Brexit hätte. Österreich könnte und müsste das deutschen Beispiel natürlich sofort mit einer, ob der gebirgigen Verhältnisse weit höheren “Infrastrukturabgabe” nachahmen und eine “Bildungsstrukturabgabe” von allen Studierenden einheben, die heimischen Studierenden oder ihren Eltern steuerlich abgegolten wird. Wenn die Bevorzugung heimischer Autofahrern via Steuernachlass zulässig ist, muss sie auch bei jedem anderen wirtschaftlichen Akteur zulässig sein. So könnte – und sollte- etwa eine CO2 -Abgabe eingeführt werden. Aber während sie nach derzeitiger Judikatur für alle in Österreich tätigen Unternehmen gleichermaßen gelten müsste, könnte man, wenn der EuGH es plötzlich wie sein Generalanwalt sieht, heimischen Unternehmen einen gewaltigen Konkurrenzvorteil verschaffen, indem man ihnen diese Abgabe durch verringerte Körperschaftssteuern ersetzt.

Nach kürzester Zeit begänne auf diese Weise einen entsprechenden Abgabe-Ersatz- Wettlauf aller EU Mitglieder und ihre nationalen Gegner hätten sie endlich dort, wo sie sie immer schon haben wollten: Zurück beim unfairen merkantilistischen Wettkampf jeder Nation gegen jede andere Nation.

 

 

 

5 Kommentare

  1. Elende Kleinstaaterei. In Wirklichkeit wären wir gut beraten, endlich die “Vereinigten Staaten von Europa ” zu schaffen um international bestehen zu können.

  2. Ich bin der Meinung – hat auch schon der selige Bruno Kreisky gesagt -, dass überhaupt kein Kindergeld für im Ausland lebende Kinder gezahlt werden sollte. Da wäre Österreich nicht alleine.
    Aber wir brauchen ausländische Fachkräfte in der Pflege, in der Gastronomie und in anderen Bereichen und müssen diese auch attraktiv entlohnen! Deshalb gehören Einkommen in diesen Branchen entsprechend erhöht. Attraktives Kindergeld sollte keine Motivation sein, (noch) mehr Kinder in die Welt zu setzen.

    Stetiges Bevölkerungswachstum ist in Verbindung mit Klimaerwärmung das größte Problem auf unserem Planeten.

  3. Mit dieser Meinung hat der Generalanwalt den nationalistischen EU Kritikern Wasser auf deren Mühlen gegossen. Eigentlich ziemlich dumm oder vorsätzlich um die deutsche Position zu stärken.
    Mit solchen Vorurteilen wird die EU geschwächt und zeigt den kleinen Staaten auf, wo der Bartl den Most holt. Kein Wunder, dass die EU Gegner zunehmen und Oberhand gewinnen.

  4. Alleine, dass ein “Generalanwalt” eine solche Meinung vertritt, zeigt, wie es um diese EU bestellt ist. Ich ahne nichts Gutes …

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