Nicht nur, dass der Mandatar Patrick Frei seine Frau, seine Partnerin und deren Tochter betäubte, vergewaltigte und filmte, ist gespenstisch – auch wie die Schweiz damit umgeht.
Im ersten Moment habe ich den Fall Pelicot für einen abartigen Einzelfall gehalten, aber allein der Umstand, dass über fünfzig Männer das Angebot Dominique Pelicots, seine Frau Gisele in bewusstlosem Zustand zu vergewaltigen, angenommen haben, hätte mich bezüglich der Verbreitung dieser Perversion skeptisch stimmen sollen. Mittlerweile haben deutsche Journalistinnen herausgefunden, dass es im Netz eine Community von über siebzigtausend Mitgliedern gibt, die sich darüber austauschen, wie man Frauen sediert und ihre Vergewaltigung in bewusstlosem Zustand filmt. (Ein entsprechendes Verbrechen in Niederösterreich wurde den Behörden auf diesem Weg bekannt.)
Der jüngste Fall hat sich laut Der Standard im Kanton Argau in der Schweiz ereignet. Soeben läuft der Prozess gegen den ehemaligen Abgeordneten der Schweizer Volkspartei, SVP-Großrat Patrick Frei, dem die Anklage vorwirft, er hätte seine geschiedene Frau über Jahre hinweg, und seine nachfolgende Partnerin, die Polin Iwona L. und deren 14-jährige Tochter Paula systematisch mit K.-o.-Tropfen betäubt, vergewaltigt und gefilmt. Die Filme zig-facher solcher Vergewaltigungen sind Beweisgegenstand.
Für mich kaum weniger erschütternd ist die Begründung, mit der das zuständige Department Argau die Ausweisung der beiden polnischen Opfer aus der Schweiz verfügt hat.
Nach der Verhaftung des Täters im Jahr 2023 waren Iwona L. und ihre Tochter nämlich in eine existenzielle Notlage geraten und hatten deshalb staatliche Unterstützung beantragt. Iwona L. begründete das damit, dass Frei sie nach der Trennung von seiner Frau (die ursprüngliche keine Anzeige erstattet hatte) als Haushaltshilfe angestellt, ihr aber keinen Lohn bezahlt hätte. Das Migrationsamt des Kantons Aargau wies dieses Ansuchen ab, entzog den Frauen die Aufenthaltsbewilligung und verfügte ihre Wegweisung wegen „Täuschung der Behörden“. Darin, dass sie nie einen Lohn erhalten hätte, sah die Behörde den Beweis dafür, dass es sich bei dem Arbeitsvertrag als Haushaltshilfe um ein reines „Scheinarbeitsverhältnis“ gehandelt habe.
Natürlich kann das juristisch korrekt sein: Es kann sein, dass Patrick Frei Iwona L. in Wahrheit nur als Sexualpartnerin in seinen Haushalt aufnahm und ihr und ihrer Tochter dort Kost und Logis bot. Es ist ebenso möglich, wenn nicht sogar wahrscheinlich, dass es vor allem Freis politische Beziehungen waren, die die Behörden das Angestelltenverhältnis ursprünglich als Begründung für die Aufenthaltserlaubnis ungeprüft akzeptieren ließen. Es ist daher sehr wohl möglich, dass es sich dabei, wie die Behörde annimmt, um einen einvernehmlichen Betrug handelte und dass Iwona L. voran Freis neue Frau werden wollte. Ich weiß nicht, welche Beweise dem Migrationsamt vorlagen, um diese Version als erwiesen zu erachten, aber sie können ausgereicht haben. (Gott sei Dank dürfte das jetzt geprüft werden.)
Aber ganz sicher wollten Iwona L. und ihre Tochter von Patrick Frei nicht betäubt, vergewaltigt und gefilmt werden. Ein medizinisches Gutachten führt aus, dass die 14-Jährige Paula während ihrer vielfachen Vergwaltigung beinahe gestorben wäre, was zu Anklage wegen versuchten Mordes führte. (Nach österreichischem Recht hätte es dazu kaum gereicht, denn dazu müsste Frei Paulas Tod bewusst und willentlich und nicht nur de facto in Kauf genommen haben – aber dass er ihn überhaupt in Kauf nahm reicht mir.)
Umso erstaunlicher der Wortlaut der Verfügungen die Iwona L. im September 2024 zugestellt wurde: Sie und ihre Tochter hätten 60 Tage ab Rechtskraft der Verfügung Zeit, um auszureisen. „Nach Ablauf der Ausreisefrist kann die Wegweisung zwangsweise vollzogen werden“, schreibt die Behörde weiter und hält auch – reichlich unscharf -fest: „Mutter und Tochter sollen Opfer sexueller Übergriffe geworden sein“. Dann aber heißt es viel präziser: solche Vorwürfe könnten allerdings „keinen schwerwiegenden persönlichen Härtefall begründen“. Vielmehr gäbe es ein „sehr großes öffentliches Interesse an der Wegweisung der Betroffenen.“.
Iwona L. sieht sich und ihre Tochter ein zweites Mal zum Opfer gemacht und hat Einspruch gegen die Verfügung erhoben. Auch in der Schweizer Öffentlichkeit haben nur wenige Leute verstanden, dass die vielfache Vergewaltigung in bewusstlosem Zustand keinen „schwerwiegenden persönlichen Härtefall“ darstellt, und weniger wiegt als das Recht der Schweiz, auf Ausweisung einer unbeschäftigten, mittellosen Ausländerin.
In Österreich hat der Bericht über die Verfügung im Standard einen Shitstorm ausgelöst, dem ich mich anschließe.
Eine „Schweizer Volkspartei“ mit einem Minimum an Anstand müsste zumindest der aufs Schwerste traumatisierten 14-Jährigen eigentlich jahrelange Psychotherapie anbieten, nachdem ein von ihr bestellter „Großrat“ Verursacher dieses Traumas war. Aber Patrick Frei passte perfekt zur Linie der populistischen SVP: Kurz vor seiner Festnahme hatte er „ausländische Beschuldigte“ für einen Anstieg der Gewalt in der Schweiz, verantwortlich gemacht.
In Deutschlands hat die Justiz als Folge des Falles Frei die meines Erachtens vernünftige Idee geboren schon den Besitz von Filmen, die die Vergewaltigung bewusstloser Frauen zeigen, so wie den Besitz pädophiler Filme unter Strafe zu stellen. Denn die Männerwelt scheint kranker, als ich mir bisher vorstellen konnte.
