Der erste türkis-blaue Geniestreich

Die Indexierung der Familienbeihilfe wird fast nichts bringen, viel Reputation und gute Nachbarschaft kosten und der Republik eine Serie von Prozessen bescheren, die sie wahrscheinlich schon beim Verfassungsgerichtshof, spätestens beim Europäischen Gerichtshof verlieren wird.

Mit der Indexierung der Familienbeihilfe hat das türkis-blaue Wunderteam ein erstes Beispiel seiner überlegenen Effizienz geliefert: Ruck Zuck erspart es eine erste Tranche der 14 Milliarden, mit denen es die Abgabenquote senken will; zugleich verliert Österreich an Anziehungskraft für „Ausländer“ aus der EU, die bei uns sozialschmarotzend Arbeit suchen.

Sebastian Kurz behauptet zwar, dass man Migration vor allem vor Ort bekämpfen muss, doch dass seine Indexierung fürs Gegenteil steht, fällt ihm nicht auf: Der Wirtschaftswissenschafter Angus Deaton hat den Nobelpreis 2016 u.a. für die Erkenntnis erhalten, dass nichts die Entwicklung armer Länder effizienter fördert als das Geld, das im Ausland tätige Landsleute an ihre Familien daheim überweisen.

Also genau das Geld, das Kurz jetzt kürzt.

Doch dieser Gegensatz zwischen behaupteter und praktizierter Haltung ficht seine Fans nicht an. Genau so wenig, dass boshafte Kritiker in der Indexierung voran „Fremdenfeindlichkeit“ wittern. Ich will daher vorerst freundlich begründen, warum ich in ihr jedenfalls einen Rechenfehler vermute.

Bekanntlich liegt dem türkis-blauen Unterfangen folgende Rechnung zu Grunde: Bei Arbeitskräften, die aus dem ehemaligen Ostblock kommen, lassen sich wegen der geringen Unterhaltskosten für dort lebende Kinder dank Indexierung rund 114 Millionen Euro einsparen. Das sind gerade 2,6 Prozent pro Jahr von den 4,4 Mrd. Euro, die jährlich an Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag ausgeschüttet  werden. Dem stehen allerdings Mehrzahlungen gegenüber, die man an skandinavische oder Schweizer Arbeitskräfte bezahlen muss, deren Kinder in diesen teuren Ländern leben.

Der Widerspruch zur türkis-blauen Beteuerung „Wir sparen im System, nicht bei den Menschen“, ist für türkis-blaue Fans erwartungsgemäß das geringste Problem: Man braucht bloß „Ausländer“ nicht unter „Menschen“ zu zählen.

Auch für die Mitglieder der türkis-blauen Regierung tauchte ein Problem erst auf, als ein Redakteur des „Standard“ sie mit der Ansicht konfrontierte, dass die Indexierung auch für Österreicher gelte. „Nein, österreichische Kinder betrifft das nicht“, zitiert er ihre perplexe Reaktion, „für die bleibt alles gleich.“

Das freilich ist ein Irrtum: Das Gutachten des Arbeitsrecht-Experten Wolfgang Mazal, auf das die Regierung sich stützt, wenn sie die Indexierung für Verfassungs- und EU-konform erklärt, argumentiert natürlich mit der Behauptung der Gleichbehandlung aller Kinder, die Mazal dem „Standard“ denn auch wie folgt erläutert: „Selbstverständlich sind auch österreichische Kinder betroffen. Wenn das Kind in einem Hochpreisland wohnt und sein Unterhalt daher teurer ist, muss natürlich hinauf indexiert werden.“

Damit aber beginnt das Rechnen: Es leben zwar wenige österreichische Kinder in Skandinavien – aber relativ viele studieren in England, wo ihr Unterhalt gleichfalls viel teurer als in Österreich kommt und damit eine hinauf Indexierung bedingt. Ich wage stark zu bezweifeln, dass unter dieser Voraussetzung wirklich 114 Mio. übrig bleiben. Denn noch sind die Kosten der zahllosen, wegen der Indexierung gegen die Republik angestrengten Prozesse nicht berücksichtigt – obwohl die Republik sie durchwegs verlieren wird. Vermutlich schon beim Verfassungsgerichtshof. Aber wenn es gelingt, dort alle drei vakanten Stellen mit inkompetenten Burschenschaftern zu besetzen, vielleicht erst beim EuGH.

Denn die Niederlassungsfreiheit der EU besagt zweifellos, dass EU-Bürger bei der Auszahlung ihrer Gehälter gegenüber Inländern nicht diskriminiert werden dürfen.

Und die von Mazal behauptete Gleichbehandlung ist m.E. gleich mehrfach nicht gegeben.

  •  Die Familienbeihilfe beziehen nämlich nicht, wie seine „Standard“-Formulierung suggeriert, die Kinder, die damit dank Indexierung tatsächlich in jedem Land gleich behandelt würden, sondern die Eltern. Sie ist Teil ihres ausgezahlten Gehalts und kann bestimmten Arbeitnehmern m.E. so wenig vorenthalten werden wie etwa ein Kinder-Absetzbetrag.
  • Eltern sind auch nirgends verpflichtet, die Familienbeihilfe nur für den Unterhalt der Kinder zu verwenden – auch wenn sie meist dazu beiträgt. Selbst wenn ein Kind wider Erwarten einen Prozess gewänne, in dem es fordert, dass die Beihilfe ausschließlich ihm zugutekommt, könnte es nicht verhindern, dass die Eltern ihm damit z.B. Aktien kaufen, statt voran sein Wohnen und Essen zu finanzieren, wie das im ehemaligen Ostblock zweifellos billiger kommt. Der türkis-blaue Beschluss schränkt also die freie Disposition einer bestimmten Gruppe von Eltern über ihr Einkommen m.E. unzulässig ein,
  • Nicht zuletzt müsste die Indexierung, um die Gleichheit nicht zu verletzen, auch innerhalb Österreichs gelten: Auch in Kärnten sind die Lebenshaltungskosten deutlich geringer als etwa in Salzburg– Salzburger Eltern müssten also eine höhere Familienförderung als Kärntner Eltern erhalten.

Ich gratuliere Anwälten jetzt schon zu den Honoraren, die sie auf Grund ihrer Spezialisierung auf Indexierungs-Verfahren kassieren werden.

Erst ganz zum Schluss zu dem, was man gemeinhin „Moral“ nennt. Die Herabsetzung der Familienbeihilfe betrifft durchwegs Menschen, die vom Schicksal alles eher als begünstigt sind: Männer, die fern von Frau und Kindern am Bau schuften, um die Ihren über die Runden zu bringen; Frauen, die unseren Alten für lächerliche Beträge den Hintern auswischen und ihre Kinder täglich vermissen.

Auf ihrem Rücken erspart die türkis–blaue Regierung einem der reichsten Länder der Welt- vermutlich verfassungswidrig– vielleicht etwas Geld. Die selbe Regierung, die nichts so heftig verteidigt, wie jeden Cent des Erbes eines Milliardärs.

 

 

 

 

7 Kommentare

  1. Ich denke und “fühle”, dass es höchste Zeit ist, die Kinder und Familienbeihilfe zu “indexieren”, wenn diese Kinder nicht in Österreich gemeldet sind, sollten diese auch keinen Anspruch haben, EU hin oder her! “Entwicklungshilfe”, sieht etwas anders aus….

  2. Für mich sind P.M.L´s Beiträge (fast) immer eine Bereicherung, da sie meist eine differenzierte Betrachtung gegenüber dem Mainstream darstellen. Gut zum Nach- und Überdenken. Weiter so!

  3. Das ist kein Geniestreich das ein ganz übler Taschenspielertrick, denn für Geniestreiche, dazu ist diese mit fast lauter Neopolitikern besetzte Partei gar nicht fähig. Die kämpfen momentan eher um viel Glaubwürdigkeit, die sie bei Ihren bisherigen, unausgegorenen und kurzsichtigen Politideen fast schon ziemlich verloren haben. Der TV-Auftritt von Kurz bei Maischberger war eher schwach und ich bekomme langsam den Eindruck, der Strache übernimmt im Lauf der Zeit sowieso das alleinige Sagen in der Regierung. Momentan ist noch Faschingszeit aber es kommt bald der Aschermittwoch, auch für die Türkisen Statt LEI LEI heißt es heuer eher KURZ KURZ!

    1. Zur Sache haben sie offensichtlich wenig zu sagen. Aber wenn wir schon bei schwachen TV-Auftritten sind: Da hat Christian Kern dieser Tage bei Armin Wolf absolut den Vogel abgeschossen. Das ist zumindest die einhellige Meinung der Experten – mit Ausnahme der Tief-Roten natürlich …

  4. Leider ist die Wortwahl in der Beitrags-Überschrift misslungen!
    Warum um Himmels Willen „Türkis-Blau“ mit dem Begriff „Geniestreich“verbinden?
    Schade, denn der Beitrag selbst ist treffendst formuliert…

  5. In diesem Lingen’schen Kommentar steckt wahnsinnig viel Emotion.
    Ich möchte – gerade deshalb – darauf sachlich antworten und eine ziemlich provokante Frage stellen:

    Wieso soll der Staat für Kinder von österreichischen Beschäftigten (egal ob In- oder Ausländer), wenn sie im Ausland(!) leben, überhaupt eine Kinderbeihilfe zahlen? (10 Wochen Auslandsaufenthalt für Kinder pro Jahr und 5 Jahre Auslandsstudienaufenthalt mit nachweisbaren Studienerfolgen sollten für die Fortzahlung der Familienbeihilfe jedoch akzeptiert werden.)

    Im heutigen “digitalen-Zeitalter” sollte das relativ unbürokratisch zu administrieren sein.
    Und allfällige Europäischen-Gerichtsurteil-Entscheide wären somit sofort vom Tisch.

    Wenn es wirklich einen Fachkräftemangel in Ö gäbe, würde man Menschen, wo auch immer sie herkommen, gut bezahlen, sodass deren Familien, wo immer diese auch leben, dadurch ein gutes Auskommen haben. Ich gebe zu, dass ich nicht erkennen kann, dass das die Intention der derzeitigen Regierung ist.

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